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   VG Koblenz, 30.07.2003 - 1 L 1835/03   

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https://dejure.org/2003,47163
VG Koblenz, 30.07.2003 - 1 L 1835/03 (https://dejure.org/2003,47163)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30.07.2003 - 1 L 1835/03 (https://dejure.org/2003,47163)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 1 L 1835/03 (https://dejure.org/2003,47163)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VG Koblenz, 30.07.2003 - 1 L 1835/03
    Erhebliche, die Belange von Anwohnern beeinträchtigende Umwelteinwirkungen sind solche Immissionen, die das für die von ihnen betroffene Nachbarschaft zumutbare Maß überschreiten (vgl. BVerwGE 50, 49).
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus VG Koblenz, 30.07.2003 - 1 L 1835/03
    Zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Schallimmissionen ist indessen - auch wenn dies für den Betroffenen eine Beschwernis bedeuten mag - nicht auf die besondere Sensibilität einer einzelnen Person sondern vielmehr auf das allgemeine Durchschnittsempfinden abzustellen (BVerwG, Urteil vom 23.05.1991, - Az. 7 C 19/90 -).
  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
    Auszug aus VG Koblenz, 30.07.2003 - 1 L 1835/03
    Mithin können im Einzelfall auch beträchtliche von einer Veranstaltung ausgehende Lärmimmissionen unter Berücksichtigung der besonderen Seltenheit, der Sozialadäquanz und Herkömmlichkeit für die betroffenen Anwohner noch als zumutbar anzusehen sein (vgl. etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 22.10.1998 - 22 B 98.602 -, GewArch 1999, 81; VG Mainz, Beschluss vom 06.09.2001 - 6 L 829/01.MZ -, GewArch 2001, 484).
  • VG Mainz, 06.09.2001 - 6 L 829/01

    Erleichterte Voraussetzungen zur Betrieb eines erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus VG Koblenz, 30.07.2003 - 1 L 1835/03
    Mithin können im Einzelfall auch beträchtliche von einer Veranstaltung ausgehende Lärmimmissionen unter Berücksichtigung der besonderen Seltenheit, der Sozialadäquanz und Herkömmlichkeit für die betroffenen Anwohner noch als zumutbar anzusehen sein (vgl. etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 22.10.1998 - 22 B 98.602 -, GewArch 1999, 81; VG Mainz, Beschluss vom 06.09.2001 - 6 L 829/01.MZ -, GewArch 2001, 484).
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2006 - 1 K 4788/02

    Lehrer, Lehrerin, Gesamtschule, Einstellung, Höherstufung, Besoldung,

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urt. v. 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 -, ZBR 1990, 347; 28. November 1991 - 2 C 7.89 -, ZBR 1992, 176, 177; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen (OVG NRW), Beschl. v. 8. Juli 1996 - 6 A 4707/94 - Hess. VGH, Beschl. v. 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 -, NVwZ-RR 1998, 446, 447; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 15. Dezember 2003 - 1 L 1835/03 - Clemens / Millack / Engelking / Lantermann / Henkel, § 18 BBesG, Anm. 5.5.2.
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